Erweiterung der im Bundeswaldgesetz festgelegten Aufgaben der Forstwirtschaftlichen Vereinigungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung, deren erklärtes Anliegen es ja ist, die Arbeitsbedingungen für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zu verbessern, die Forderung, die im Bundeswaldgesetz festgelegten Aufgaben der Forstwirtschaftlichen Vereinigungen, die anders als die Mindestaufgaben der Forstbetriebsgemeinschaften nicht eigenständig erweitert werden dürfen, um die Durchführung forstwirtschaftlicher Maßnahmen zu erweitern, und gibt es dafür ggf. schon entsprechende Pläne?