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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-298021

Erweiterung der Antragsberechtigung Studierender für den Heizkostenzuschuss

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum zahlt die Bundesregierung durch das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) einerseits allen an Hochschulen eingeschriebenen Personen eine Energiepauschale in Höhe von 200 Euro, während andererseits ein ebenfalls beschlossener Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro nur an Studenten gezahlt wird, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen, und wäre hier gegebenenfalls eine Erweiterung des antragsberechtigten Personenkreises auch auf Menschen, die ihr Studium auf andere Weise finanzieren &ndash; zum Beispiel über einen KfW-Kredit &ndash; möglich?