Erweiterter Zugriff der USA auf innereuropäische und innerdeutsche Finanztransaktionsdaten im Rahmen des SWIFT-Abkommens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Seit wann ist dem Bundesministerium der Justiz bekannt, dass die USA nach dem SWIFT-Abkommen auch Zugriff auf innereuropäische – und sogar zu einem geringen Anteil auch auf innerdeutsche – Finanztransaktionsdaten über das System Swiftnet Fin haben und nur Daten aus dem SEPA-Überweisungssystem vor dem Zugriff geschützt sind?<br /> <br /> Warum hat das Bundesministerium der Justiz in den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen mit den USA nicht darauf gedrungen auch die Daten, die über das System Swiftnet Fin übertragen werden, vor dem Zugriff durch die USA zu schützen?