Erweiterte Verzichtsregelung bei Einsätzen im novellierten Gesetz über das Technische Hilfswerk
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des im novellierten Gesetz über das Technische Hilfswerk (THWG) erweiterten Kostenverzichts bei Einsätzen im Rahmen der Amtshilfe, und wie kommuniziert die Bundesregierung diese Neuerungen gegenüber den die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) anfordernden Stellen, also beispielsweise den Kommunen oder Feuerwehren?<br />