Erweiterbarkeit der Breitbandnetze zu FTTB bzw. FTTH gemäß Bundestagsdrucksache 17/5588
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 17/5588), wo es heißt: „Alle zurzeit aufgebauten und geplanten Netze, ob mobil oder leitungsgebunden, beinhalten grundsätzlich das Potenzial einer Erweiterung zu FTTB (Glasfaser bis zur Grundstücksgrenze) bzw. FTTH (Glasfaser bis zum Endkundenanschluss).“, mit „alle zurzeit aufgebauten und geplanten Netze“ nur auf Netze bzw. Mobilfunkbasisstationen, die mit Glasfaser an das Zugangsnetz angeschlossen sind, und wenn nein, auf welche noch?<br /> <br /> Wie viel Prozent der derzeitigen Anschlüsse sind damit zu FTTB bzw. FTTH erweiterbar?