Erwartete Mindereinnahmen bei der Einkommenssteuer und dem Solidaritätszuschlag
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Mit welchen steuerlichen Mindereinnahmen ist im Kassenjahr 2014 für die Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag zu rechnen, wenn der Einkommensteuertarif dahin gehend verändert wird, dass der bisherige Tarifeckwert zu Beginn der zweiten Progressionszone von 13 470 Euro auf 14 500 Euro verschoben wird (bei identischem Grenzsteuersatz von 23,97 Prozent) und alle weiteren Parameter unverändert bleiben, und wie steht die Bundesregierung zu der Ansicht, dass sich durch die isolierte Anhebung des Grundfreibetrags in 2014 der Progressionsgrad zwischen dem Grundfreibetrag und dem ersten Tarifeckwert verschärft hat?</p>