Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-50816

Erwartete Mehraufkommen durch Anwendung der pauschalierten Sozialabgaben und Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze für das Elterngeld ab 2013

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchem fiskalischen Mehraufkommen rechnet die Bundesregierung im Rahmen des Elterngeldes ab 2013 infolge der Anwendung der pauschalierten Berücksichtigung von Sozialabgaben gemäß § 2f des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) in Höhe von 21 Prozent gegenüber der bisherigen exakten Ermittlung der Sozialabgaben, und wie ist es zu begründen, dass zwar nach § 2f Absatz 3 BEEG die Beitragsbemessungsgrenzen bei der Ermittlung der Sozialabgaben nicht greifen, gleichwohl diese aber bei der Ermittlung der Steuer nach § 2e BEEG wiederum Anwendung finden, was für die Bezieherin oder den Bezieher des Elterngeldes nachteilig wirken kann (bitte mit Begründung)?