Erwartete Mehr- oder Mindereinnahmen durch die Einführung der Umsatzbesteuerung im Bestimmungsland von B2C-Umsätzen im Bereich elektronischer Dienstleistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erwartet die Bundesregierung von der Einführung der Umsatzbesteuerung im Bestimmungsland von B2C-Umsätzen im Bereich elektronischer Dienstleistungen zum 1. Januar 2015 steuerliche Mehr- oder Mindereinnahmen (bitte Größenordnung angeben), und welche Praxisprobleme sind der Bundesregierung bei den zur leichteren Administrierbarkeit eingeführten Mini-One-Stop-Shops bekannt (bitte aufschlüsseln nach Mitgliedstaaten der EU)?