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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-71389

Ertragsteuerliche Beurteilung von Blockheizkraftwerken

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund wird entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder neuerdings die Auffassung vertreten (vgl. Mitteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V. vom 27. Juli 2015: &quot;Für Blockheizkraftwerke wird es ertragsteuerlich heiß&quot;), dass ein Blockheizkraftwerk ertragsteuerlich nicht als eigenständiges Wirtschaftsgut, sondern als wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes zu betrachten ist, und in welcher Höhe verändert sich gegenüber der bisherigen Verwaltungsmeinung das kassenmäßige Steueraufkommen durch die geänderte Beurteilung für Blockheizkraftwerke (bitte differenzieren nach Steuerarten und Steuergläubigern)?