Ertragsteuerliche Behandlung von Wertpapierleihgeschäften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden Wertpapierleihgeschäfte und damit auch die Gewinne aus Leerverkäufen ertragsteuerlich anders behandelt als ökonomisch vergleichbare Wertpapierpensionsgeschäfte, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Regelung?<br /> <br /> Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Umfang von Wertpapierleihgeschäften und den jährlichen steuerlichen Ertrag, wenn diese wie ökonomisch vergleichbare Wertpapierpensionsgeschäfte besteuert würden?