Ertragsteuerliche Behandlung einer einbehaltenen Lohnsteuer beim Arbeitgeber gemäß § 41a Abs. 4 Einkommensteuergesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist eine vom Arbeitgeber gem. § 41a Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) einbehaltene Lohnsteuer (Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt) ertragsteuerlich beim Arbeitgeber zu behandeln (bitte mit Begründung), und welche EU- und OECD-Mitgliedstaaten sind der Bundesregierung bekannt, die einen 100-prozentigen Lohnsteuereinbehalt zur Unterstützung der Seeschifffahrt vorsehen?