Erteilung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen beim Haushaltstitel 526 02
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen konkreten Gründen ergibt sich die Notwendigkeit der in der Bundestagsdrucksache 19/381 – Unterrichtung durch die Bundesregierung, Haushaltsführung 2017, Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2017 – aufgeführten Erteilung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen (VE) bei Haushaltstitel 526 02 "Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben, Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen" (bitte mit Angabe der geplanten Mittelverwendung beantworten)?