Erteilung von Reisepässen durch die syrische Botschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche aktuellen Informationen kann die Bundesregierung machen zu den genauen Umständen der Erteilung von Reisepässen durch die syrische Botschaft im Vergleich zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3844 (z. B. zu Gebühren, Gültigkeitsdauer der Dokumente, Dauer des Verfahrens zur Ausstellung von Reisepässen usw.), und inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit der Gebühren für die Ausstellung der nach meinen Informationen höchstens zwei Jahre lang gültigen Reisepässe die Ausländerbehörden bei Aufforderungen zur Passbeschaffung und etwaigen Bußgeldandrohungen die jeweiligen Einzelfallumstände prüfen und berücksichtigen müssen, etwa, ob es sich um subsidiär Schutzberechtigte, Angehörige anerkannter Flüchtlinge, Personen mit eigenem Einkommen oder Sozialleistungsbeziehende oder um Minderjährige handelt (bitte begründet und so differenziert wie möglich antworten)?