Erteilung von eigenständigen Aufenthaltstiteln an Betroffene häuslicher Gewalt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Personen lebten zum letzten verfügbaren Stand in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt wurde, wonach Betroffenen häuslicher Gewalt mit abgeleitetem Aufenthaltsrecht ein eigenständiger Aufenthaltstitel, unabhängig von der ansonsten erforderlichen dreijährigen Mindestbestandszeit der Ehe, zu erteilen ist, und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals seit 2014 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?