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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-292536

Erteilung eines Visums durch das Auswärtige Amt bei Klageverfahren zum Familiennachzug

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock etwas gegen die von Rechtsanwälten als "Berliner Erpressung" kritisierte Vorgehensweise des Auswärtigen Amts unternehmen, wonach in aussichtsreichen Klageverfahren beim Familiennachzug das Auswärtige Amt die Erteilung eines Visums im Vergleich oder gegen Klagerücknahme anbietet, worauf sich die Betroffenen im Regelfall einlassen (müssen), um die angestrebte Familienzusammenführung möglichst schnell realisieren zu können, was aber zugleich bedeutet, dass sie die Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten zu tragen haben, obwohl ihnen (voraussichtlich) ein Visum zu Unrecht verweigert wurde (vgl. https://fragdenstaat.de/blog/2021/10/14/berliner-erpressung-familiennachzug/:~:text=In%20diesem%20Zeitraum%20wurden%2020.246 ,die%20%C3%9Cbernahme%20der%20Kosten%20 beinhaltet; www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/fluechtlinge-familiennachzug-auswaertiges-amt-101.html; bitte begründen, gegebenenfalls darlegen), und welche Angaben kann das Auswärtige Amt machen zu seit Oktober 2021 nach eingelegter Klage erteilten Familiennachzugs-Visa in Relation zu den Verfahrensausgängen (bitte so differenziert wie möglich darstellen, vgl. auch die im oben bezeichneten Artikel genannte interne Statistik des Auswärtigen Amts, wonach 95 Prozent der Fälle, in denen ein Visum nach Klageerhebung von März 2007 bis September 2021 erteilt wurde, ein Vergleich oder die Rücknahme der Klage bei Rücknahme der Kosten zugrunde lag)?