Erteilung einer generellen Strafverfolgungsermächtigung in Bezug auf die Hisbollah
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bisher hinsichtlich der Hisbollah und ihrer Organisationen von der Erteilung einer generellen Strafverfolgungsermächtigung nach § 129b Absatz 1 Satz 3 und 4 StGB abgesehen?