Erteilung der Einreiseerlaubnis für Ajatollah Seyyed Mahmud Haschemi Schahrudi
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern spielten bei der Erteilung der Einreiseerlaubnis für Ajatollah Seyyed Mahmud Haschemi Schahroudi auch menschenrechtliche Fragestellungen (u. a. seine Hinrichtungsurteile gegen Minderjährige und Foltervorwürfe, vgl. www.dw.com/de/wer-ist-ajatollah-shahroudi/a-42111382) eine Rolle, und hat die Bundesregierung bei der Erteilung der Einreiseerlaubnis das Handeln von Ajatollah Seyyed Mahmud Haschemi Schahroudi mit den Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention (BGBl. II 1992 S. 121) und der UN-Antifolterkonvention (BGBl. II 1990 S. 246) abgeglichen?