Erteilte Aufenthaltserlaubnisse zum 30. September 2011 und Bewertung der Zahlen hinsichtlich der gesetzgeberischen Ziele
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Personen haben nach Angaben des Ausländerzentralregisters zum 30. September 2011 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Absatz 1, 2 Satz 1, Absatz 2 Satz 2 bzw. nach § 60a Absatz 2b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen in Anbetracht der gesetzgeberischen Ziele?<br /> <br /> Wie viele Personen haben nach Angaben des Ausländerzentralregisters zum 30. September 2011 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG erhalten (bitte nach den Buchstaben a bis c der Nummer 1 des Absatzes 1, nach Bundesländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen in Anbetracht der gesetzgeberischen Ziele?