Erstzulassungsverfahren für Träger von Integrationskursen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum erfolgt ein reguläres Erstzulassungsverfahren für Träger von Integrationskursen voraussichtlich erst wieder im Jahr 2025 (www.bamf.de/DE/Themen/Integration/TraegerLehrFachkraefte/TraegerIntegrationskurse/Organisatorisches/Zulassungsverfahren/zulassungsverfahren-node.html), obwohl aktuell der Bedarf an Integrationskursen nicht gedeckt ist, Geflüchtete teils monatelang auf einen Kurs warten müssen (www.br.de/nachrichte n/bayern/ausgebremste-integration-zu-wenige-deu tschkurse-fuer-gefluechtete,TVAGu32, www.nd r.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfries land/Gefluechtete-muessen-bis-zu-einem-Jahr-au f-Deutschkurse-warten,integrationskurse11 4.html) und für das Jahr 2023 im Einzelplan 06 eigentlich zusätzliche Mittel in Höhe von 200 Mio. Euro u. a. für Integrationskurse zur Verfügung stehen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pr essemitteilungen/DE/2022/11/bundeshaushalt-202 3.html; Bundestagsdrucksache 20/3100, Einzelplan 06, Kapitel 0603)?