Erstmaliges Auftreten sogenannter Cum-Cum-Deals
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das erstmalige Auftreten sogenannter Cum-Cum-Deals (Gestaltungen durch Steuerausländerinnen bzw. -ausländer mittels Aktienübertragungen auf in Deutschland gegründete Investmentfonds zwecks Unterlaufen der Besteuerung in Deutschland), und inwieweit unterscheidet sich die rechtliche Würdigung dieser Sachverhalte von den Cum-Ex-Deals (bitte mit Begründung und Darstellung beider Varianten beantworten)?