Erstes Gesetz zur Reform des Strafverfahrensrechts (1. StVRG)
Beschleunigung und Straffung des Strafverfahrens, Verbesserung der Stellung des Verurteilten im Wiederaufnahmeverfahren sowie Anpassung der Vorschriften über die Organisation und Besetzung des Schwurgerichts und die Auswahl der Schöffen an veränderte Bedürfnisse durch zahlreiche Einzelmaßnahmen in allen Verfahrensabschnitten;<br /> Änderung Strafprozessordnung, Gerichtsverfassungsgesetz und zahlreicher weiterer Gesetze; Ermächtigung zur Neubekanntmachung der Strafprozessordnung<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen<br /> <br /> <strong>Antrag des Vermittlungsausschusses:</strong> Änderungen