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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-119569

Erstes Gesetz zur Ergänzung des Verbrechensbekämpfungsgesetzes (G-SIG: 13020300)

Stage otherUpdated 4mo ago

<b>Bezug:</b> Definition der Wohnung durch das Bundesverfassungsgericht Grundgesetzänderung s. C065 Siehe auch C154, C155 und C181 <br><br><b>Inhalt:</b> Bekämpfung der organisierten Kriminalität durch Möglichkeit des Einsatzes technischer Mittel zur Überwachung von Wohnräumen, Präzisierung des Wohnungsbegriffs, Verwertungsregelungen für die angefallenen Erkenntnisse, obligatorische Gerichtskontrolle bei Eilmaßnahmen, vom Strafrecht abgekoppeltes Verfahren der Vermögenseinziehung sowie strafprozessuale Regelungen; Änderung der §§ 100c, 100d, 101 und 304 sowie Einfügung eines § 100e Strafprozeßordnung, Änderung der §§ 71 und 135 sowie Einfügung des § 122a Gerichtsverfassungsgesetz; Vermögenseinziehungsgesetz - VermEinzG - als Art. 2 der Vorlage. Der Einsatz technischer Mittel kann Kosten verursachen, andere Regelungen sind kostenneutral. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Organisierte Kriminalität/1. Gesetz zur Ergänzung des Verbrechensbekämpfungsgesetzes * Abhöranlage/Regelung der Überwachung von Wohnräumen betr. Verbrechensbekämpfung * Vermögenseinziehungsgesetz/Vermögenseinziehungsgesetz als Art. 2 1. Gesetz zur Ergänzung des Verbrechensbekämpfungsgesetzes * Einziehung im Strafverfahren/Vermögenseinziehungsgesetz * Vermögensstrafe/ Vermögenseinziehungsgesetz * Strafprozeßordnung/Änderung der §§ 100c, 100d, 101 und 304 sowie Einfügung § 100e StPO betr. Verbrechensbekämpfung * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung der §§ 71 und 135 sowie Einfügung § 122a GVG betr. Verbrechensbekämpfung