Erstes Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (1. WiKG)
Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität durch Verbesserung des Strafrechtsschutzes und vorbeugende Maßnahmen: Strafrechtliche Erfassung von Subventions- und Kreditbetrügereien schon im Vorfeld des Betruges, Neufassung der Konkursdelikte, strafrechtliche Erfassung des Wuchers, Ausdehnung der Buchführungspflicht auf Sollkaufleute und Einführung einer allgemeinen Bilanzaufstellungsfrist von neun Monaten, Einführung des Konkursgrundes der Überschuldung auch für Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter und damit Gleichstellung mit den Kapitalgeselschaften hinsichtlich des Gläubigerschutzes;<br /> Änderung und/oder Ergänzung Strafgesetzbuch, Subventionsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Konkursordnung und weiterer Gesetze<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen