Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Unterbindung unsachgemäßer Kurzbefristungen: Ergänzung der Befristungstatbestände um Orientierungspunkte zur Gestaltung der individuellen Vertragsdauer, Zulässigkeit sachgrundloser Befristung nur bei Förderung eigener wissenschaftlicher oder künstlerischer Qualifizierung, Wegfall der Befristungsregelung wegen Drittmittelfinanzierung für nicht-wissenschaftliches Personal, Klarstellungen bzgl. verwandtem Kindbegriff sowie Unterbrechungszeiten (Mutterschutz, Elternzeit, Pflege etc.), klare Regelung für studienbegleitende Arbeitsverhältnisse,<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung verschiedener §§ Wissenschaftszeitvertragsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: r</strong>edaktionelle Klarstellungen und Korrekturen;<br /> Erneute Änderung § 2 sowie zusätzliche Änderung § 6 Wissenschaftszeitvertragsgesetz