Erstes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (G-SIG: 16019433)
Änderung § 16 Tierschutzgesetz: Verordnungsermächtigung für das Landwirtschaftsministerium zur Regelung der Erfassung von mobilen Tierschauen und von Zirkusbetrieben mit Tierhaltung für Belange des Tierschutzes, Sicherstellung einer einheitlichen Datenerhebung sowie Verarbeitung im automatisierten Verfahren.<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Einrichtung eines Zirkuszentralregisters auf BR Drs. 595/03 (Beschluss) als Teil des Entschließungsantrages<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung:</span> Integrierung der Zirkusregisterführung in die Datenerhebungs- und –verwendungsregelung in § 16 Abs. 6 Tierschutzgesetz<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Nebenschlagwörter:</span> Tierschutz/Erstes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes * Tierhaltung/Erfassung von mobilen Tierschauen und Zirkusbetrieben mit Tierhaltung für Belange des Tierschutzes * Zirkus/Erfassung von Zirkusbetrieben mit Tierhaltung für Belange des Tierschutzes * Zentralregister/Erfassung von mobilen Tierschauen und Zirkusbetrieben mit Tierhaltung für Belange des Tierschutzes