Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Verlängerung der Fristen für die Umsetzung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung um sieben Monate auf den 1. März 2026, Klarstellungen und redaktionelle Änderungen;<br /> Änderung versch. §§ und Anlage 4 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Annahme einer Entschließung: Einsatz für eine verbindliche sowie klare und barrierefreie Kennzeichnung von Lebensmittelherkunft und Tierhaltungsbedingungen entsprechend den Verbraucherwünschen, Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes