Erstes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
Anpassung der Vorschriften betr. Berufseignung für Seelotsen sowie Anforderung an und Zulassung von Seelotsenanwärtern, Übernahme der für die Seeschifffahrt geltenden Verbotsbestimmungen betr. Alkohol und andere Rauschmittel, Sanktionierung unterlassener Pflichtfortbildungen;<br /> Änderung §§ 8, 9, 23 und 47 Seelotsengesetz; Verordnungsermächtigung, Neufassungsermächtigung;<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.