Erstes Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes (G-SIG: 11020303)
<b>Europäische Impulse:</b> Entscheidung der Kommission der EG vom 11.12.1987 über das von Deutschland vorgelegte mehrjährige Ausrichtungsprogramm für die Fischereiflotte (1987 bis 1991) im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 <br><br><b>Inhalt:</b> Beschränkung der Fischereiflotte durch Änderung von § 3 Abs. 1 Seefischereigesetz: Erteilung der Fangerlaubnis nur für Fischereifahrzeuge, die bereits vor dem 1.1.1988 aufgrund einer Fangerlaubnis betrieben wurden oder deren Bau bzw. Anschaffung mit Bundes- oder Landesmitteln gefördert wurde; Ausnahmeregelung für gecharterte Fischereikapazitäten gem. § 11 Abs. 1 Flaggenrechtsgesetz. Keine Angabe über Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Neufassung von Art.1: Erteilung der Fangerlaubnis für in den Jahren 1986 und 1987 betriebene oder geförderte Fischereifahrzeuge, Ausweitung der Ausnahmeregelung auf den Ersatz bestimmter Fahrzeuge. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Fischereifahrzeug/Änd. § 3 Seefischereigesetz betr. Beschränkung der Fischereiflotte