Erstes Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
Klarstellung zur Ermöglichung von Sammelausschreibungen bei der Besetzung von Bezirken, Änderungen zur Verbesserung der Kehrbezirksverwaltung, Gebührenregelungen, Verstärkung des Wettbewerbs mit anderen Gewerken, Verschärfung der Neutralitätsanforderungen an bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, weitere klarstellende Regelungen, z.B. betr. Festlegungen zu Schornsteinfegerarbeiten durch einen Feuerstättenbescheid sowie bevollmächtigtem Bezirksschornsteinfeger, redaktionelle und rechtsbereinigende Änderungen; Einschränkung von Grundrechten betr. Unverletzlichkeit der Wohnung;<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ Schornsteinfeger-Handwerksgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellungen betr. Vollstreckung des Betretungsrechts, kommissarische Verwaltung sowie Aufwendungsersatz für Ersatzvornahme durch Behörden, Ausschluss von Interessenkollisionen bei der baurechtlichen Abnahme neuer Anlagen