Erstes Gesetz zur Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes (G-SIG: 15019438)
<b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ Postpersonalrechtsgesetz: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Postnachfolgeunternehmen Deutsche Post, Deutsche Postbank und Deutsche Telekom durch Flexibilisierung des Dienstrechts der dort beschäftigten Beamten, u.a. Möglichkeit der Zuweisung von Tätigkeiten bei Tochterunternehmen und Erlass von Entgeltregelungen durch Rechtsverordnung, die den Sonderzahlungs- und Entgeltregelungen entsprechen; Änderung § 2 Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte. Es entstehen keine relevanten Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Sonderurlaubsregelung zur Erleichterung der Begründung eines neuen Dienstverhältnisses, Einbeziehung bestehender Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge in Ermessensentscheidungen bei Versetzungen, redaktionelle Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Postbeamter/Flexibilisierung des Postpersonalrechtsgesetzes * Mehrarbeitsvergütung/Änderung § 2 VO über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte betr. Postpersonalrechtsgesetz