Erstes Gesetz zur Änderung des Patentgebührengesetzes (G-SIG: 12020537)
<b>Bezug:</b> Übernahme der Regelungen des 3. Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (s. C178) in die Vorlage <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Gebührenerhöhungen der Europäischen Patentorganisation <br><br><b>Inhalt:</b> Lineare Erhöhung der Gebühren des Deutschen Patentamts um 20 v.H. und der Gebühren des Bundespatentgerichts um 50 v.H. zum Ausgleich gestiegener Ausgaben, Ausnahme erst kürzlich eingeführter Gebühren, u.a. von Mustergerichtssachen, von der Anhebung, Ausnahmeregelung für die neuen Bundesländer, Einführung einer Gebühr für den Einspruch gegen ein Patent sowie redaktionelle Änderungen; Änderung und Aufhebung versch. §§ Patentgebührengesetz und des Gebührenverzeichnisses. Der Bundeshaushalt wird in den Jahren 1993 bis 1996 in einer Größenordnung von 175 Mio DM entlastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: Erstes Gesetz zur Änderung des Patentgebührengesetzes); Ausnahmevorschriften für die neuen Bundesländer, Wegfall der vorgesehenen Änderung des Patentgesetzes, Übernahme der Regelungen des 3. Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes in die Vorlage (BR Drs 218/95, s.GESTA C178), um dieses noch vor Ablauf der Wahlperiode verabschieden zu können. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Deutsches Patentamt/Patentgebührenerhöhung * Bundespatentgericht/ Patentgebührenerhöhung * Meldepflicht/Urheberrechtliche Meldepflicht bei Einfuhr von Gegenständen, die nach § 54 UrhG vergütet werden müssen * Vervielfältigung/Urheberrechtliche Meldepflicht bei Einfuhr von Gegenständen, die nach § 54 UrhG vergütet werden müssen * Einfuhr/Urheberrechtliche Meldepflicht bei Einfuhr von Gegenständen, die nach § 54 UrhG vergütet werden müssen * Urheberrechtswahrnehmungsgesetz/Änderung § 13b und Aufhebung § 20a Urheberrechtswahrnehmungsgesetz betr. 3. Gesetz zur Änderung des UrhG