Erstes Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes
Einfügung des europarechtliche geforderten konkreten Hinweises auf im Gesetz bereits umgesetzte, damals noch nicht veröffentlichte EU-Richtlinien, Klarstellungen zur Meldung von Messgeräten an die Eichbehörden, Verfahren zur Marktüberwachung bei Maßnahmen in anderen Mitgliedstaaten; Fehlerkorrekturen, Ergänzungen beim Fertigpackungsrecht<br /> Änderung versch. §§ Mess- und Eichgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2014/31/EU vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt (ABl. L 96, 29.03.2014, S. 107) ; Richtlinie 2014/32/EU vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt (ABl. L 96, 29.03.2014, S. 149 ; ABl. L 3, 07.01.2015, S. 42)