Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes an die EG-Luftsicherheitsverordnung und ihre Durchführungsbestimmungen: Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsniveaus im Bereich der Luftfracht, Ermächtigung des BMI zur Verhängung von Einflug-, Überflug-, Start- oder Frachtbeförderungsverboten bei erheblichen Gefährdungslagen, Unterstützung der Tätigkeit der Luftsicherheits-Verbindungsbeamten der Bundespolizei in Drittstaaten durch Luftfahrtunternehmen, Erweiterung behördlicher Zulassungsprüfungen für Beteiligte an der sicheren Lieferkette für Fracht, Post und Bordvorräte, allgemeine Zertifizierungspflicht für Sicherheitsausrüstung, Anpassungen betr. Eigensicherungspflichten der Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen, Umfang der Liste verbotener Gegenstände sowie Schulung der Kontrollkräfte zur Kontrolle von Passagieren und Gepäck, Änderung der Bußgeldtatbestände, Ergänzung des Aufgabenkatalogs des Luftfahrt-Bundesamtes; Einschränkung von Grundrechten betr. Unverletzlichkeit der Wohnung, Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis;<br /> Änderung versch. §§ sowie Einfügung §§ 3a, 9a, 10a, 16a, 17a und 22 Luftsicherheitsgesetz, Änderung § 4 Bundespolizeigesetz sowie § 2 Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) Nr. 300/2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 vom 11.03.2008 (ABl. L 123, 29.04.2015, S. 90) ; Verordnung (EG) Nr. 272/2009 zur Ergänzung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt vom 02.04.2009 (ABl. L 91, 03.04.2009, S. 7) ; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit vom 05.11.2015 (ABl. L 299, 14.11.2015, S. 1) ; Durchführungsbeschluss der Kommission vom 16.11.2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit mit Informationen nach Artikel 18 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 (Beschluss der Kommission vom 16.11.2015 (K(2015) 8005 endgültig)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderung betr. Zuverlässigkeitsüberprüfung, Neufassung der Ausnahmeregelungen (Vermeidung unbilliger Belastungen insb. des Rettungsflugwesens), Anpassung der Zuständigkeitsregelung zur Verhängung des Flugverbots, Konkretisierung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beleihung, Einführung einer Übergangsfrist für die Abschaffung der beschäftigungsbezogenen Überprüfung, Neuregelung zur Erteilung eines Flugverbotes über Krisengebieten im Ausland;<br /> Erneute Änderung versch. §§ Luftsicherheitsgesetz sowie zusätzliche Einfügung § 26a Luftverkehrsgesetz