Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes
Neuregelung des Rechts traditioneller Spezialitäten im Rahmen neuer EU-Vorschriften zur Förderung der Agrarproduktion durch Kenntlichmachung besonderer Qualitäten: Einführung des neuen Qualitätsbegriffs "Bergerzeugnis", Anpassung von Bezeichnungen angesprochener Stellen, Verweisen sowie Strafvorschriften, Verbot widerrechtlicher Nutzung des geschützten Namens "garantiert traditionelle Spezialität" (g.t.S.) und des Unionszeichens;<br /> Änderung versch. §§ Lebensmittelspezialitätengesetz sowie Änderung des Langtitels in Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union über Qualitätsregelungen betreffend garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343, 14.12.2012, S.1)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Berichtigung eines redaktionellen Fehlers durch Verwendung der korrekten Bezeichnung "garantiert traditionelle Spezialität" statt "geschützte traditionelle Spezialität";<br /> Änderung § 3a Lebensmittelspezialitätengesetz