Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Löschung veröffentlichter Informationen über Verstöße von Unternehmen gegen lebensmittel- oder futtermittelrechtliche Vorschriften nach sechs Monaten;<br /> Einfügung § 40a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2018 (1 BvF 1/13) zur Unvereinbarkeit des Fehlens einer zeitlichen Begrenzung der Informationsverbreitung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Unverzügliche Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße, Hinweis bei etwaiger Behebung des Mangels, Anforderungen an Laboruntersuchungen, Klarstellungen; Annahme einer Entschließung: Schaffung eines bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalogs;<br /> Änderung § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch