Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (G-SIG: 10020171)
<b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie des Rates der EG 80/777/EWG vom 15.7.80, "Mineralwässer- Richtlinie", ABl. L 229 vom 30.8.80, S. 1 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung eines § 19a und Änderung des § 53 LMBG: Regelung für das im Gemeinschaftsrecht vorgeschriebene Verfahren für die amtliche Anerkennung von Lebensmitteln, die in Verkehr gebracht werden sollen (Mineralwasser), auf dem Verordnungswege. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen zunächst keine Kosten. Zur Durchführung der auf die Ermächtigung gestützten Rechtsverordnung können die Länder Gebühren erheben. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Das Inverkehrbringen natürlicher Mineralwässer bedarf einer amtlichen Anerkennung. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 DM geahndet werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mineralwasser * Rechtsangleichung in den EG * Mineralwasser/Gesetz über Zulassungsverfahren bei natürlichen Mineralwässern