Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
Verbesserung des Jugendmedienschutzes; Erweiterung des Katalogs der schwer jugendgefährdenden Trägermedien im Hinblick auf Gewaltdarstellungen; Präzisierung und Erweiterung der Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen; gesetzliche Festschreibung der Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK);<br /> Änderung der §§ 12,13,15,18 und 28 sowie Einfügung § 29a Jugendschutzgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Folgeänderung in den Bußgeldvorschriften<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Bezug:</span> Von Bund und Ländern in Auftrag gegebene Gesamtevaluierung des Jugendmedienschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages durch das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg; Ereignisse in Emsdetten im November 2006; Sofortprogramm zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltbereiten Computerspielen (sog. Killerspielen)