Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (G-SIG: 09020209)
<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 8, 11 und 14 JArbSchG: Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation durch Aufhebung von Bestimmungen betr. die Arbeitszeit der Jugendlichen, insbesondere in Bäckereien und auf Bau- und Montagestellen, Aufhebung der Differenzierung zwischen Jugendlichen in und außerhalb von Berufsausbildungsverhältnissen. Das Gesetz verursacht keine Kosten in den öffentlichen Haushalten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitszeit * Ausbildungsplatz * Jugendarbeitslosigkeit * Bäckerei * Baugewerbe