Erstes Gesetz zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes
Umsetzung der Einigung mit der EU-Kommission aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens und Erhebung der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof: Änderungen hinsichtlich der Preise für Kurzzeitvignetten durch stärkere Anpassung der Tarifhöhe an EU-Vorgaben, Einführung von 6 statt 3 Fahrzeugkategorien zur besseren Differenzierung der Maut auf der Grundlage von Umweltkriterien;<br /> Änderung Anlage zu § 8 Infrastrukturabgabengesetz<br /> <br /> Bezug: Klage vor dem EuGH vom 29. September 2016 (Pressemitteilung der EU-Kommission IP/16/3130) ; Einigung zwischen Deutschland und der EU-Kommission (Pressemitteilung der EU-Kommission IP/16/4221)<br /> Richtlinie 1999/62/EG vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (Wegekostenrichtlinie/Eurovignettenrichtlinie) (ABl. L 187, 20.07.1999, S. 42 ; ABl. L 158, 10.06.2013, S. 356)<br /> Änderung der Höhe der Kraftfahrzeugsteuerentlastung siehe GESTA D074