Erstes Gesetz zur Änderung des GRW-Gesetzes
Teilaufhebung des Förderausschlusses für Landesmaßnahmen im Bereich Straßenbau und damit Ermöglichung der Förderfähigkeit von Gemeindekosten für Ausbaumaßnahmen auf Landesstraßen in Landeseigenverwaltung und Bundesfernstraßen in Landesverwaltung im Bundesauftrag zum Zweck der Anbindung eines geförderten Gewerbegebiets an das überregionale Straßennetz;<br /> Änderung § 2 GRW-Gesetz