Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Deutsches Historisches Museum"
Änderungen betr. Gremien der "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" wegen der besonderen geschichtspolitischen Komplexität des Projektes: Zusammensetzung des Stiftungsrates bei Erhöhung der Mitgliederzahl, Vorschlagsrecht und Wahl durch den Bundestag, Aufgaben und Arbeitsweise, Erhöhung der Mitgliederzahl des wissenschaftlichen Beraterkreises, Übergangsregelungen;<br /> Neufassung § 19, Änderung § 20 und Einfügung § 22 Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsches Historisches Museum<br /> <br /> Mehrkosten werden im Wirtschaftsplan der Stiftung aufgefangen.