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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-205690

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (G-SIG: 09020053)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Inhalt:</b> Neufassung § 34 a MOG: Gleichstellung der sog. "Ausgleichsbeträge Beitritt" im Handel mit dem neuen Mitglied Griechenland mit Ausfuhrerstattungen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Entsprechend der vom Bundesrat vorgeschlagenen Neufassung des Par. 34a ist eine Anpassung dieser Vorschrift beim zukünftigen Beitritt eventueller neuer Mitglieder nicht mehr erforderlich. Gemäß der Stellungnahme des Bundesrates wurde weiter klargestellt, daß Ausgleichsbeträge keine Abgaben im Sinne von Artikel 105 GG sind. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Griechenland/Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen * Ausfuhrerstattung/ Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen