Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (G-SIG: 13020703)
<b>Bezug:</b> Arbeitnehmer-Entsendegesetz s. G029 Siehe auch G055, G058, G059 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs im Binnenmarkt <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 1, 2 und 5 Arbeitnehmer-Entsendegesetz: Festlegung des in Tarifverträgen vereinbarten Mindestlohns durch Rechtsverordnung bei Scheitern einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung, insbesondere im Bereich der Bauwirtschaft und der Seeschiffahrtsassistenz. Das Gesetz bewirkt Einsparungen bei den Leistungen an Arbeitslose. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitsbedingungen/Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen * Dienstleistung/Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen * Mindestlohn/Festlegung von Mindestlöhnen durch Verordnung bei Scheitern einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung im Tarifvertrag * Tarifvertrag/Festlegung von Mindestlöhnen durch Verordnung bei Scheitern einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung im Tarifvertrag * Baugewerbe/Festlegung von Mindestlöhnen durch Verordnung bei Scheitern einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung im Tarifvertrag * Ausländischer Arbeitnehmer/Festlegung von Mindestlöhnen durch Verordnung bei Scheitern einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung im Tarifvertrag