Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen (G-SIG: 11020070)
<b>Bezug:</b> Siehe auch F10 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Verordnung (EWG)Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. EG Nr. L 94 S. 13) - Garantieausgaben <br><br><b>Inhalt:</b> Sicherung der den deutschen Landwirten garantierten Preise für ihre Erzeugnisse für den Fall, daß die EG-Kommission die Finanzierung der Garantieausgaben vom Vorschuß- auf das Erstattungsverfahren umstellt: Übertragung der Aufnahme von Kassenkrediten als neue Aufgabe an die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung durch Erweiterung des § 2 und Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten über den bisherigen Rahmen hinaus gem. Änderung des § 10 dieses Gesetzes. Dem Bund können je nach Dauer und Umfang der erforderlichen Kredite Finanzierungskosten von ca. 10 Mio DM monatlich entstehen, wenn diese nicht von der Europäischen Gemeinschaft übernommen werden. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Beschränkung der Kreditermächtigung auf die Jahre 1987 und 1988. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Agrarpreis/Sicherung der Garantiepreise * Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung/Aufnahme von Kassenkrediten durch die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung * Kredit/ Aufnahme von Kassenkrediten durch die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung