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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-15351

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen

Stage enactedUpdated 17d ago

<span>Vollständige Überarbeitung des bisher nicht angewandten Mindestarbeitsbedingungsgesetzes: Nutzung als Grundlage für Mindestarbeitsentgelte in Wirtschaftszweigen ohne Tarifverträge oder mit einer Minderheit tarifgebundener Beschäftigter; Ausschluss einer Festsetzung &quot;sonstiger Arbeitsbedingungen&quot;, Modernisierung und Entbürokratisierung betr. Bildung, Zusammensetzung, Aufgaben und Verfahren des Hauptausschusses und der Fachausschüsse, Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen durch Rechtsverordnung auf Grundlage schriftlich begründeter Vorschläge der Fachausschüsse; Berichterstattung über Beschäftigungswirkung nach fünf Jahren;<br /> <span><span>Änderung mehrerer §§, Neufassung § 16 und Aufhebung §§ 17 und 18 Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen, Einführung einer Kurzbezeichnung sowie der amtlichen Abkürzung MiArbG</span><br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Beschluss der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vom 18. Juni 2007 betr. Aktualisierung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes</span><br /> Siehe auch G064 sowie G065 und G069<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>Übernahme von Kontrollvorschriften und Sanktionsvorschriften aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zur Vereinheitlichung der Kontrollsysteme, Zuständigkeitsübertragung an die Zollbehörden, Ausschluss von der Auftragsvergabe, Klarstellung betr. Übergangsregelung; Einführung von Paragraphenüberschriften;<br /> <span>Erneute Änderung § 8, Neufassung §§ 11 bis 15 sowie Einfügung §§ 16 (neu) bis 18 (neu) und Umsetzung § 16 (alt) Mindestarbeitsbedingungsgesetz, zusätzliche Folgeänderung in §§ 2, 6 und 16 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz sowie § 150a Gewerbeordnung<br /> <br /> <span>Durch Übertragung der Kontrollzuständigkeit kommt es bei der Zollverwaltung zu sächlichen und personellen Mehraufwendungen im Vollzug. Über die genaue Höhe ist in den nächsten Haushaltsberatungen zu befinden.</span></span></span><br /> </span></span>