Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle
Anpassungen aufgrund von Änderungen im Gebührenrecht sowie des Erlasses des Zahlungskontengesetzes betr. Besetzung und Organisation des Akkreditierungsbeirats in Folge der erstmaligen Zuständigkeit im Bereich des Finanzmarkts sowie Sicherung der laufenden Liquidität der Akkreditierungsstelle durch Ermöglichung von Vorschüssen für öffentliche Leistungen;<br /> Änderung §§ 5, 7 und 13 Akkreditierungsstellengesetz