Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
Regelungen zur Umsetzung der Geldleistungsfreiheit für meteorologische Daten und Leistungen des Deutschen Wetterdienstes, zur Optimierung der Aufgabenerfüllung und Modernisierung des Aufgabenkatalogs: Vereinfachung des Zugangs zu und der Nutzung meteorologischer Daten für Bürger, Verwaltung und Wirtschaft, entgeltfreie Abgabe von Daten und Leistungen im Kernbereich Meteorologie (Warnungen vor Wettergefahren, umwelt- und klimaschutzrelevante Informationen, Bereitsstellung von Geodaten), explizite Nennung der Klimatologie und des Klima- und Umweltschutzes als wichtige Aspekte der Meteorologie;<br /> Änderung §§ 4 und 6 sowie Aufhebung § 13 DWD-Gesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Änderungen betr. Entgeltfreiheit der Dienstleistungen des Deutschen Wetterdienstes, Evaluierung der Gesetzeswirkungen und Unterrichtung des Bundestages über die Ergebnisse 2020;<br /> Erneute Änderung § 6 sowie Verzicht auf Aufhebung und Neufassung § 13 DWD-Gesetz