Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (G-SIG: 13020737)
<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 1 und 3 Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung: Fortgeltung des Gesetzes über den 31.12.1997 hinaus, Regelungen zum Zeitraum der Weiterbildung. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Befristetes Arbeitsverhältnis/Befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung * Weiterbildung/Befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung * Arzt/Befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung