Erstes Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes (G-SIG: 12020546)
<b>Bezug:</b> Anhörung der BT-Ausschüsse für Forschung und Technologie und Technikfolgenabschätzung sowie für Gesundheit im Februar 1992, Beschluß des Deutschen Bundestages vom 12.11.1992 (BT Drs 12/3658) Siehe auch den textidentischen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P. R25 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Schreiben der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 6.8.1992 über Abweichungen des deutschen Gentechnikrechts von den EG- Richtlinien 90/219/EWG und 90/220/EWG <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung zahlreicher §§ des Gentechnikgesetzes: Verkürzung der Genehmigungs- und Anmeldefristen für gentechnische Anlagen und gentechnische Arbeiten in den unteren Sicherheitsstufen, Beschränkung des Erfordernisses eines Anhörungsverfahrens auf bestimmte gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 2, Erleichterung der Verfahren für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen, Angleichung des Gesetzes an geltendes EG- Recht, Neufassungsermächtigung. Kosten für die öffentlichen Haushalte sind nicht im voraus quantifizierbar, dürften aber gering sein. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gentechnologie/Novellierung des Gentechnikrechts * Genehmigungsbedürftige Anlage/Straffung der Genehmigungsverfahren für gentechnische Anlagen * Rechtsangleichung in den EG/Angleichung des Gentechnikgesetzes an geltendes EG-Recht