Erstes Gesetz zur Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes
Streichung des Zustimmungsvorbehalts des Bundesministeriums für Verkehr in Bezug auf außertarifliche Arbeitsverhältnisse bzw. bei der Gewährung über- oder außertariflicher Leistungen bei der Autobahn GmbH des Bundes und dem Fernstraßen-Bundesamt zur Erleichterung des Rekrutierungsprozesses von Fachkräften;<br /> Änderung §§ 1, 3, 5, 6 und 8 Fernstraßen-Überleitungsgesetz